Information der Schulpflege

Maskentragpflicht ab der 4. Klasse wird ausgesetzt

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für die Primarstufe wiederhergestellt. Mit dem Urteil wird die Maskentragpflicht auf der Primarstufe bis auf weiteres ausgesetzt. 
 
Damit ist das Maskentragen in der 4. bis 6. Primarklasse ab sofort für die Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung und keine Anordnung mehr. 
 
Alle anderen Schutzmassnahmen sind von diesem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht betroffen und gelten entsprechend weiter. 
Insbesondere auch die Maskenpflicht für erwachsene Personen.
 
Die Primarschule Andelfingen stellt den Mittelstufenkindern weiterhin Masken zur Verfügung.