Informationen der Schulpflege

Ergebnis
Die Gemeindeversammlung vom 14. Mai 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:
•    Genehmigung der Jahresrechnung 2017
•    HRM2, Einführung ohne Aufwertung Verwaltungsvermögen

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen

- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

- und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechts-mittel offensichtlich aussichtslos ist.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Protokoll
Das Protokoll liegt nach Abnahme durch die Stimmenzählerin und das Präsidium in der Schulverwaltung Andelfingen zur Einsicht auf. Der Beginn der Protokollauflage wird publiziert.


Andelfingen, 16. Mai 2018
Primarschulpflege Andelfingen