Arzt

Gemäss §17 des Volksschulgesetzes sind die Schulgemeinden verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse der Primarstufe und auf der Sekundarstufe ärztlich untersuchen zu lassen.

Kindergarten
Der Vierjahres-Untersuch, der neu vor dem Eintritt in den Kindergarten oder während des ersten Kindergartenjahres erfolgt, wird vom behandelnden Arzt auf einem Formular der Schule bestätigt. Dieser Vorsorgeuntersuch wird von der
Krankenkasse übernommen.

5. Klasse
Die Untersuchung (10-Jahres Kontrolle) in der 5. Klasse kann weiterhin durch den Hausarzt/Kinderarzt erfolgen, es sei denn die Untersuchung werde durch den Schularzt gewünscht. Im Gegensatz zur schulärztlichen Untersuchung kommt die Krankenkasse des Kindes für die Kosten des privatärztlichen Untersuchs auf.

Die Ärzte sind verpflichtet, die erfolgte Untersuchung der Schulverwaltung zu melden, jedoch werden Untersuchungsbefunde nur an die Eltern weitergeleitet.                    

Schularzt Andelfingen
Dr. med. Werner Schüpbach,  052 317 16 66

Schularzt Kleinandelfingen
Dr. med. René Kindhauser,  052 305 26 00