Urlaubsgesuch [138 KB]

Gemäss §29 VSV können Kinder aus zureichenden Gründen vom Unterricht dispensiert werden. Wenn es keine spezi!schen Gründe gibt, welche die Schulkarriere eines Kindes erheblich beeinträch&gen könnten, wird i.d.R. einem Urlaubsbegehren 1x pro Zyklus zuges&mmt. Der 1. Zyklus dauert vom Kindergarten bis und mit zweiter Klasse. Der 2. Zyklus dauert von der dri-en bis und mit der sechsten Klasse. Jokertage werden i.d.R. dem Urlaub angerechnet und somit abgezogen. Verpasster Schulsto/ ist durch die Eltern eigenverantwortlich mit den Kinder aufzuarbeiten. Eine Ausnahme von der 1x-pro-Zyklus-Regel sind die zeitlich verschobenen Spor4erien zwischen Winterthur und Andel!ngen. Wenn eine Familie Geschwister am Gymnasium in Winterthur und Geschwister in der PSA hat, dann wird i.d.R. durch die Schulleitungskonferenz eine zusätzliche Skiwoche zum Zeitpunkt der Stad4erien gewährt.